Liegenschaftenunterhalt
Gemäss bisheriger Regelung galt im Kanton Luzern für den Abzug der Unterhaltskosten für Liegenschaftenunterhalt im Privatvermögen die sogenannte Fixpauschale. Dabei musste sich der Steuerpflichtige zwischen dem Abzug der effektiven Kosten und einem Pauschalabzug entscheiden. Die